Die Sportstättenförderung und die Förderung des sportlichen Ehrenamtes sind zwei wichtige Punkte, die in Nordhorn intensiviert werden müssen. Hierzu gehört eine dauerhafte Erhöhung der kommunalen Sportstättenförderung, wie von der IPG zum Haushalt 2021 gefordert. Wir können nicht glaubwürdig argumentieren, wenn der Nordhorner Rat für den Erhalt der Eissporthalle knapp 2 Mio. € zur Verfügung stellen kann, während alle Sportvereine in Nordhorn sich jährlich 1/12 dieser Summe teilen müssen. Wenn beispielsweise ein Verein im Jahr 2008 einen Unterstützungsantrag gestellt hat, der „voraussichtlich“ 2021 gefördert werden kann, läuft in der Sportstättenförderung etwas falsch.

Weiterhin fordert die IPG schon seit längeren eine finanzielle Unterstützung des Kreissportbundes ( KSB ). Eine finanzielle Unterstützung des KSB ist auch eine Unterstützung der Nordhorner Sportvereine und gleichzeitig eine Förderung des Ehrenamtes. Immer mehr Vereine werden durch den Schwund, nicht nur in den Führungsebenen, über kurz oder lang nicht mehr handlungsfähig sein. Eine zunehmende Anzahl von Aufgaben muss auf immer weniger ehrenamtliche Unterstützer verteilt werden. Hier kann der KSB durch seine Erfahrung in der Vereinsverwaltung übergeordnet tätig werden und die Vereine in der Administration entlasten. Um hier eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen, die beispielsweise die Nordhorner Sportvereine in der Mitgliederverwaltung, dem Finanzmanagement und dem  Abrechnungswesen unterstützt, kann der KSB eine vereinsübergreifende Anlaufstelle schaffen.

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